Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Amtliche Kostenschätzung rechtswidrig

Amtliche Kostenschätzung zum Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ rechtswidrig | Gericht ordnet Senkung um 275 Mio. Euro an

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angeordnet, dass die amtliche Kostenschätzung zu dem am 09. Januar 2026 beginnenden Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ um 275 Mio. Euro zu korrigieren ist.

Der Verfassungsgerichtshof beanstandet die Einbeziehung der Mindereinnahmen der privaten Werbewirtschaft durch den Senat in die amtliche Kostenschätzung. Da die zu Unrecht aufgeführten Mindereinnahmen der Werbewirtschaft mehr als 80 Prozent der Gesamtsumme der Kosten ausmachen, ist die rechtswidrige Kostenschätzung potentiell geeignet, die Eintragungsberechtigten von einer Unterstützung des Volksbegehrens abzuhalten.

Berlin Werbefrei sieht sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in seiner Ansicht bestätigt, dass nur haushaltsrelevante Positionen in die amtliche Kostenschätzung einbezogen werden dürfen. Berlin Werbefrei hatte zunächst die Aufnahme der Mindereinnahmen der Werbewirtschaft beim Senat kritisiert und eine Nachbesserung gefordert. Da der Senat diese ablehnte, sah sich die Initiative gezwungen, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.

Der Verfassungsgerichtshof hat dem Senat in Bezug auf die amtliche Kostenschätzung nunmehr klare Grenzen gesetzt. Die Kostenschätzung darf nicht durch die Aufnahme rechtswidriger Positionen dazu benutzt werden, um mit überhöhten Kosten Stimmung gegen ein Volksbegehren zu machen.

Die vom Senat geschätzten Auswirkungen auf den Haushalt belaufen sich ab 2032 auf 48,5 Mio. Euro, was in etwa 0,1 Prozent des Landeshaushalts ausmacht. Das sollte es uns wert sein, denn die positiven Effekte des Gesetzes auf Mensch und Natur überwiegen bei Weitem die möglichen Einnahmen durch flackernde Werbemonitore und führen zu Einsparungen in anderen Bereichen.

Vom 9. Januar bis zum 8. Mai 2026 findet nun das Volksbegehren statt. Wenn 171.000 gültige Unterschriften zusammenkommen, kann die Bevölkerung zur Abgeordnetenhauswahl 2026 über das neue Werberegulierungsgesetz abstimmen.

Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 17. Dezember 2025

Anhörung – Berlin Werbefrei im Abgeordnetenhaus

Hier geht es zur Aufzeichnung der Anhörung auf YouTube (ab Minute 30)

Berlin Werbefrei wurde heute im Stadtentwicklungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus angehört. Nach einer heftig geführten Debatte zwischen Initiative und Senat zeigte dieser zum Ende der Debatte überraschenderweise Gesprächsbereitschaft.

Die Debatte hat gezeigt, dass viele Abgeordnete durchaus Handlungsbedarf bei der Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum sehen, besonders Werbung an Baugerüsten wurde als Problem thematisiert. Dies ist aus unserer Sicht aber nur ein Problem der Außenwerbung. Im Hinblick auf die massive Zunahme von Werbemonitoren im Stadtbild, bedarf es eines breiteren Ansatzes, um die durch Außenwerbung verursachten Probleme einzudämmen.

Der Senat hat im Wesentlichen mit den wegfallenden Einnahmen argumentiert. Diese Argumentation kurzsichtig. Die Folgekosten, die durch Außenwerbung verursacht werden, wie z.B. die negativen Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf Menschen und Natur, werden vom Senat ausgeblendet.

Senat: Werberegulierungsgesetz ist verfassungskonform

Nach fast fünfjähriger Prüfung hat der Senat das „Gesetz zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen“ als verfassungskonform anerkannt und dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegt. Dieses hat jetzt vier Monate Zeit, um darüber zu beraten und den Gesetzentwurf anzunehmen. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf angenommen wird.  Daher bereiten wir die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren vor. Von Januar bis Mai 2026 müssen etwa 250.000 Unterschriften zusammenkommen, damit es bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 zur Abstimmung über das neue Werberegulierungsgesetz kommt.

Hier geht es zum Werberegulierungsgesetz.

Berlin Werbefrei – weniger Werbung, schönere Stadt

Hamburg Werbefrei – Quorum nicht erreicht

Nach drei Wochen ist die Sammelfrist für das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ zu Ende gegangen. Über 50.000 Menschen haben das Anliegen unterstützt. Auch wenn das Quorum formal verfehlt wurde, hat die Initiative gezeigt, dass eine Debatte über die Gestaltung des öffentlichen Raums dringend notwendig ist.

Die massive Gegenkampagne des Fachverbands Außenwerbung hat für Irritationen hinsichtlich der Ziele der Initiative geführt und für Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Insbesondere hat diese den Eindruck erweckt, dass das Werberegulierungsgesetz eine Beschränkung der Werbemöglichkeiten für soziale und kulturelle Akteure bezwecke. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzentwurf sieht eine Privilegierung von Veranstaltungswerbung vor. Die Kampagne des Fachverbands Außenwerbung hat die Kritik der Initiative an der Meinungsmacht der Außenwerbeunternehmen bestätigt.

taz-Kommentar zu dem Thema

Hamburg Werbefrei startet in die heiße Phase – FAW startet Gegenkampagne

Unsere Schwesterinitiative Hamburg Werbefrei startet in die heiße Phase. Am Mittwoch, den 2. April, beginnt die offizielle Briefeintragung. Ab diesem Tag können alle Hamburger Wahlberechtigten beim Landeswahlamt Briefwahlunterlagen für das am 23. April startende Volksbegehren anfordern. Bis zum 13. Mai müssen die Unterschriften von mindestens 5% der Wahlberechtigten – etwa 65.000 Menschen – zusammenkommen, damit es zum Volksentscheid über das Werberegulierungsgesetz kommt.

Zeitgleich zum Beginn des Volksbegehrens hat der Fachverband Außenwerbung (FAW) eine Gegenkampagne gestartet. Seit einigen Tagen zeigen die digitalen Werbeanlagen der Firmen Ströer und WallDecaux anstelle der sonst meist üblichen Konsumwerbung vermehrt Motive für gemeinnützige und kulturelle Einrichtungen. Soziale und kulturelle Akteure bedanken sich in der Kampagne bei der Außenwerbung für die gewährte Sichtbarkeit im öffentlichen Raum, so beispielsweise die Hamburger Tafel mit dem Slogan: „Mehr als Werbung! Danke für 40.000 satte Menschen in unserer Stadt. Außenwerbung macht´s möglich!“.

Werbekonzerne und ihre Lobby missbrauchen damit ihre Monopolstellung im öffentlichen Raum für politische Einflussnahme auf ein demokratisches Verfahren. Damit wollen sie ihre Profitinteressen schützen und von Problemen der Außenwerbung wie Verkehrsgefährdung, Lichtverschmutzung und Energieverschwendung ablenken.

Hamburg Werbefrei gewinnt vor dem Verfassungsgericht

Das Landesverfassungsgericht hat den Antrag des Hamburgischen Senats auf Nichtdurchführung des Volksbegehrens in allen wesentlichen Punkten zurückgewiesen. Der Gesetzentwurf der Initiative ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Im kommenden Jahr geht es also noch mal raus auf die Straße, um erneut Unterschriften zu sammeln.

Alle Infos unter: https://www.hamburg-werbefrei.de

Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist wegweisend

Die Entscheidung stellt klar, dass der Gesetzentwurf nicht gegen die Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit oder die Eigentumsgarantie verstößt. Auch hinsichtlich des generellen Verbots digitaler Werbeanlagen im öffentlichen Raum bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wegweisend und stärkt auch Berlin Werbefrei in der Auseinandersetzung mit dem Senat den Rücken.

Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichtes vom 06. September 2024