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Bis zum 8. Mai 2026 wollen wir mit Euch 240.000 Unterschriften sammeln, damit es bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 zur Abstimmung über das neue Werberegulierungsgesetz kommt.

Berlin Werbefrei – Werbemonitore abschalten

Werbung ist allgegenwärtig und im öffentlichen Raum unausweichlich. Besonders störend sind Werbemonitore mit  animierten und bewegten Inhalten. Denn bewegte Bilder an der Peripherie unseres Gesichtsfeldes erregen automatisch unsere Aufmerksamkeit und lösen ein erhöhtes Maß an Wachsamkeit und Stress aus, wodurch die Speicherung der Werbebotschaft gefördert wird.


„Diese Art der Kommunikation im öffentlichen Raum kann nicht überhört oder abgeschaltet werden. Verankern Sie Werbebotschaften im Kopf der Konsumenten. […] Die prominent platzierten Außenwerbeflächen sind ein Blickfang und werden von den Menschen immer wahrgenommen, bewusst oder unbewusst.“ (Quelle: www.crossvertise.com/aussenwerbung/aussenwerbung-trifft-jeden)



  • Reduzierung der Anzahl von Werbeanlagen im öffentlichen Raum
  • Grundsätzliches Verbot von Werbemonitoren, Wechsellichtanlagen und Baugerüstwerbung
  • Gestalterische Vorgaben für Werbeanlagen zwecks Vermeidung von optischer Dominanz im Stadtbild
  • Mehr Sichtbarkeit für Veranstaltungen sowie Kultur, Sport und Soziales

Litfaßsäulen, Plakatflächen und Werbeflächen an Wartehäuschen der BVG wird es weiter geben. Veranstaltungen sowie Kultur, Sport und Soziales erhalten durch eine Vorgabe zur Flächennutzung der Werbeanlagen mehr Sichtbarkeit. Gemeinnützige Vereine und die lokale Kulturwirtschaft werden dadurch gestärkt.

Nach dem Gesetzentwurf sind unter anderem folgende Werbeanlagen zugelassen:

  • Werbeanlagen an der Stätte der Leistung (z.B. Geschäfte)
  • Werbeanlagen auf Sportanlagen, Versammlungsstätten und auf Ausstellungs- und Messegeländen, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken
  • temporäre Werbeanlagen auf Veranstaltungen, insbesondere Kultur- und Sportveranstaltungen, sowie Messen, Schaustellungen und Feiern
  • Werbeanlagen mit einer maximalen Höhe von fünf Metern über der Geländeoberfläche für wechselnde Inhalte  im maximalen Bogenformat 4/1 (1.185 x 1.750 mm) an nicht hinterleuchteten oder bewegten
    1. Flächen an Haltestellen und Bahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs,
    2. Säulen (Allgemeinanschlag),
    3. Flächen an Bauzäunen, unter Brücken und in Tunneln,
    4. Flächen an öffentlichen Sanitäreinrichtungen,
    5. einzelnen Flächen mit einer maximalen Werbefläche von zehn Quadratmetern ausschließlich auf privatem Grund.

Die Hälfte der Werbefläche einer Werbeanlage, die sich auf öffentlichem Grund befindet, ist für Werbung für Veranstaltungen sowie für Werbung von steuerbegünstigten Organisationen zu nutzen.


Kann weg
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Kann bleiben
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Es werden sich neue Perspektiven auf unsere Stadt eröffnen. Der Blick wird frei auf Gebäude, Grünflächen oder einfach den Himmel über Berlin.

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Der öffentliche Raum ist das Wohnzimmer der Gesellschaft. Ein Stadtraum mit dem sich die Menschen identifizieren, wird auch mehr wertgeschätzt. Weniger Werbung macht Orte authentischer und individueller. Die Aufenthaltsqualität nimmt zu.

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„Denn als wahres Massenmedium spannt sie ein Netz von mehreren hunderttausend Out of Home-Werbeträgern über ganz Deutschland. Auf Straßen und Plätzen der Städte, entlang der Autobahnen, an Bahnhöfen, Flughäfen sowie im Linien-, Nah- und Fernverkehr steht sie im permanenten Kontakt mit der Bevölkerung. Immer, überall, 24 Stunden an jedem Tag des Jahres, unausweichlich, unübersehbar.“ (Quelle: Fachverband Außenwerbung www.faw-ev.de)

Außenwerbeunternehmen wie STRÖER oder WallDecaux haben eine marktbeherrschende Stellung. Sie bestimmen darüber, welche (Falsch-) Informationen wir im öffentlichen Raum zu sehen bekommen und tracken uns auf Schritt und Tritt. Über ihre digitalen Werbemonitore haben sie massiven Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung.

Lichtemittierende Werbeanlagen sorgen für die unnatürliche Aufhellung des Nachthimmels und sind für einen nicht unerheblichen Teil der Lichtverschmutzung verantwortlich. Künstliches Licht bei Nacht verursacht Schlafstörungen und kann zu chronischen Erkrankungen führen. Tiere leiden und die Artenvielfalt nimmt ab.

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Bisher war man von einer jährlichen Helligkeitszunahme des Nachthimmels von etwa 2 Prozent ausgegangen. Aktuelle Studien des Deutschen Geoforschungszentrums gehen inzwischen von einer Helligkeitszunahme von 6,5 Prozent pro Jahr aus . Der Anteil lichtemittierender Werbeanlagen und kommerzieller Schaufenster an der Lichtverschmutzung wird auf 12,9 % geschätzt (1).

Die Folgen der zunehmenden Lichtverschmutzung sind vielfältig:

  • Zahlreiche nächtliche Lichtquellen stören den Tag-Nacht-Rhythmus von Tieren. Das Artensterben steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der zunehmenden Lichtverschmutzung (2).
  • Bei Menschen führt Lichtverschmutzung zu Schlafproblemen und chronischen Erkrankungen. So werden die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs mit der Einwirkung von künstlichem Licht in der Nacht in Verbindung gebracht. Nächtliche Lichtexposition schwächt außerdem das Immunsystem und gilt als Risikofaktor für Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Adipositas und Depressionen (3).
  • Durch die zunehmende Lichtverschmutzung hat sich die Vegetationsphase von Pflanzen und Bäumen in den Städten um drei Wochen verlängert. Durch früheres Austreiben im Frühling kann es zu Frostschäden kommen und im Herbst sind die Bäume länger belaubt, was sie anfälliger für Sturmschäden macht (4).
  1. https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/lichtverschmutzung-nimmt-stark-zu-5333 Studie: https://www.nature.com/articles/s44284-025-00239-5 Tabelle zu Quellen der Lichtemissionen: https://www.nature.com/articles/s44284-025-00239-5/tables/1
    Hinweis: Schaufenster, hinterleuchtete und angeleuchtete Schilder tragen zu 12,9 % zur Nachtaufhellung bei. Die Zahlen sind von 2021. Video bezieht sich auf Bildschirme in Automaten. Insoweit dürfte der Anteil von digitalen Werbeanlagen inzwischen höher ausfallen.
  2. https://www.artensterben.de/lichtverschmutzung-auswirkungen-auf-die-umwelt/
  3. https://www.zm-online.de/artikel/2023/zm-2023-15-16/wie-die-lichtverschmutzung-der-gesundheit-schadet
    Studie: https://www.science.org/doi/10.1126/science.adg5277
  4. https://www.mdr.de/wissen/umwelt-klima/kunstlicht-verlaengert-vegetation-in-staedten-um-drei-wochen-100.html Studie: https://www.nature.com/articles/s44284-025-00258-2

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Werbemonitore haben einen enorm hohen Energieverbrauch. Eine digitale Werbeanlage im CLP-Format (ca. 2 m²) hat einen jährlichen Energieverbrauch von etwa 15.000 kWh. Dies entspricht dem Verbrauch von etwa 10 Einpersonenhaushalten. Allein das Werbeunternehmen STRÖER verbrauchte im Jahr  2023  für  den  Betrieb  seiner  Werbeanlagen  mehr als 60 Millionen kWh. So viel Strom verbrauchen sonst 40.000 Einpersonenhaushalte. Der Verzicht auf flackernde Werbemonitore spart Energie und trägt somit zum Klimaschutz bei.

Werbemonitore ziehen die Aufmerksamkeit auf sich und lenken vom Verkehrsgeschehen ab. Nach einer Studie des Werbeunternehmens WallDecaux beträgt die Fixierungsdauer von Autofahrern bei analogen Werbeanlagen 1,85 Sekunden und bei digitalen Werbemonitoren 2,38 Sekunden. Bei einer innerstädtischen Geschwindigkeit von 50 km/h legt ein Fahrzeug in 2,38 Sekunden 33 Meter zurück.

Die Fixierungsdauer, die WallDecaux als Argument zur Vermarktung seiner Werbemonitore anführt, stellt ein Sicherheitsrisiko im Verkehr dar.

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Diverse Studien belegen den Zusammenhang zwischen Außenwerbung und Ablenkung vom Verkehrsgeschehen. Gerade digitale Werbeanlagen mit animierten und bewegten Inhalten ziehen die Aufmerksamkeit in besonderem Maße auf sich. Obwohl es nicht möglich ist, einen direkten Zusammenhang zwischen Außenwerbung und Unfällen herzustellen, gibt es in der wissenschaftlichen Literatur einen sich abzeichnenden Trend, der darauf hindeutet, dass Werbung am Straßenrand das Unfallrisiko erhöhen kann (1). Vor diesem Hintergrund gebietet das Vorsorgeprinzip, unnötige Ablenkungen durch Werbung zu vermeiden. Die Verkehrssicherheit hat Vorrang vor den Profitinteressen der Werbewirtschaft.

1. https://www.scenic.org/wp-content/uploads/2021/10/Billboard-Safety-Study-Compendium-10-16-2020.pdf

Werbemonitore verursachen optischen Lärm. Unsere Aufmerksamkeit wird bereits von einer Vielzahl an Displays beansprucht. Flackernde Werbemonitore führen zu Reizüberflutung. Dies trifft besonders neurodivergente Menschen und kann zu massivem Stress und Überforderung führen.

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Die BVG ist eine Marke unserer Stadt. Werbung an Bussen und Bahnen behindert nicht nur den Blick, sondern lässt unsere BVG verblassen. Mit Berlin Werbefrei erstrahlt die BVG in ihrem schönen Gelb.

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Werbung und Sponsoring in Schulen, Hochschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen

„Für viele Unternehmen sind Kinder und Jugendliche […] deshalb so attraktiv, weil sich die Produkt- und Geschmacksvorlieben aus der Kindheit häufig über Jahrzehnte halten. Denn Markenpräferenzen werden vor allem in jungen Jahren getroffen – und junge Zielgruppen stehen noch am Anfang einer langen Konsumentenkarriere“  Quelle: DSA_youngstar_Schulmarketing_2017_2018.pdf (S. 21)

Der demokratische Rechtsstaat ist von Verfassungs wegen zur Neutralität verpflichtet. Die Zulassung von Werbung und Sponsoring in öffentlichen Einrichtungen kann diese Neutralität tangieren und das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen gefährden. Dies gilt insbesondere, wenn in der Öffentlichkeit der Anschein entsteht, die gebotene Neutralität und Objektivität des Staates werde durch einzelne Werbe- oder Sponsoringaktivitäten oder durch eine zu enge Bindung des Staates oder seiner Institutionen an einzelne Werbetreibende oder Sponsoren berührt.

Werbung und Sponsoring an Schulen stellen sich als besonders problematisch dar. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verlangt von den Schulen, die Schüler zu kritischem Denken anzuleiten und bei ihnen ein eigenes Urteilsvermögen auszubilden. Werbung und Sponsoring stehen einem kritischen Denken aber entgegen, wenn sie den Empfänger in eine vorgegebene Richtung lenken sollen, zum Beispiel zu Akzeptanz und Wohlwollen gegenüber einem bestimmten Unternehmen. Gerade der Einsatz von gesponserten Unterrichtsmaterialien oder gesponserter Software birgt die Gefahr, dass eine einseitige Beeinflussung im Sinne des Sponsors stattfindet. Wenn Bildungsinhalte, die Qualifikationen von Lehrkräften und der Lernort Schule durch kommerzielle Interessen mittels Werbung beeinflusst werden, ist die Unabhängigkeit von Schule und damit der Bildungsauftrag in Gefahr (vgl. Positionspapier der Verbraucherzentralen: „Keine Werbung in der Schule“). Besonders gefährdet sind jüngere Schüler, weil sie besonders leicht zu beeinflussen sind und sich erst mit fortgeschrittenem Alter ein kritisches Urteilsvermögen herausbildet. Es kommt hinzu, dass Schüler der schulischen Anwesenheitspflicht unterliegen und sich daher der Werbung und des Sponsorings in der Schule nicht entziehen können.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen für Werbung und Sponsoring in Schulen, Hochschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen vor:

  • Werbeverbot in Kitas und Schulen
  • Sponsoring an Schulen ist zulässig, wenn eine Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht ausgeschlossen sind und der Grundsatz der Transparenz gewahrt wird
  • Sponsoring an Hochschulen ist zulässig, wenn eine Beeinflussung von Forschung, Lehre und Studium ausgeschlossen ist und der Grundsatz der Transparenz gewahrt wird