Schlappe für den Senat vor dem Verfassungsgerichtshof

  • Verfassungsgerichtshof weist Vorlage des Senats betreffend das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ als unzulässig zurück
  • Initiative überarbeitet Gesetzentwurf, ohne Ziele des Volksbegehrens abzuschwächen

Berlin, 23.11.2020 – Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin weist die Vorlage des Senats als unzulässig zurück, nach der das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ gegen höherrangiges Recht verstieße.

Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes wäre der Senat angesichts der hohen Bedeutung der Volksgesetzgebung nach der Verfassung von Berlin verpflichtet gewesen, der Trägerin des Volksbegehrens eine Nachbesserung des AntiKommG (Antikommodifizierungsgesetz) zu ermöglichen. Diese Möglichkeit hätte vor der Vorlage an den Verfassungsgerichtshof eingeräumt werden müssen.

Damit widerspricht der Verfassungsgerichtshof der Rechtsauffassung des Berliner Senats, wonach eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs der Initiative nicht möglich sei, da dieser gegen das sogenannte Koppelungsverbot bei Volksbegehren verstieße. Das Koppelungsverbot sieht vor, dass Regelungen ohne sachlichen Zusammenhang nicht in einem Volksbegehren zur gemeinsamen Abstimmung gestellt werden können. Der Senat hatte moniert, dass der Gesetzentwurf sowohl eine Beschränkung der Werbung im öffentlichen Raum als auch ein Verbot von Werbung in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Kitas und Schulen vorsieht.

Aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes kann den rechtlichen Bedenken des Senats, dass die vorgesehenen Beschränkungen von Werbeanlagen im öffentlichen Raum unverhältnismäßig in die Grundrechte von Grundstückseigentümern und Werbetreibenden eingreifen würden, mit einer Nachbesserung des Gesetzentwurfes begegnet werden.

Der Gesetzentwurf sieht neben einer deutlichen Reduzierung von Werbung im öffentlichen Raum insbesondere ein Verbot von digitalen Werbeanlagen vor. Digitale Werbeanlagen stellen nicht nur eine Gefahr für den Straßenverkehr dar, sondern haben einen enormen Energieverbrauch und sorgen für erhebliche Lichtverschmutzung. Eine digitale Werbeanlage im CLP-Format verbraucht jährlich in etwa 15.000 kWh. Dies entspricht dem Energieverbrauch von zehn Single-Haushalte. Hier können wir massiv Energie und Ressourcen einsparen und gewinnen ohne Wohstandsverzicht einen lebenswerten öffentlichen Raum.

Nach erfolgender erneuter Prüfung durch den Senat wird der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus beraten. Nimmt das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf nicht an, kommt es zum Volksbegehren. Für ein erfolgreiches Volksbegehren muss Berlin Werbefrei ca. 200.000 Unterschriften in vier Monaten sammeln. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kommt es schließlich zum Volksentscheid, mit dem die Berlinerinnen und Berliner über das Gesetzt abstimmen.

Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 18. November 2020

Vorlage des Senats an den Verfassungsgerichtshof

Stellungnahme Berlin Werbefrei an den Verfassungsgerichtshof

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