Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Amtliche Kostenschätzung rechtswidrig

Amtliche Kostenschätzung zum Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ rechtswidrig | Gericht ordnet Senkung um 275 Mio. Euro an

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angeordnet, dass die amtliche Kostenschätzung zu dem am 09. Januar 2026 beginnenden Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ um 275 Mio. Euro zu korrigieren ist.

Der Verfassungsgerichtshof beanstandet die Einbeziehung der Mindereinnahmen der privaten Werbewirtschaft durch den Senat in die amtliche Kostenschätzung. Da die zu Unrecht aufgeführten Mindereinnahmen der Werbewirtschaft mehr als 80 Prozent der Gesamtsumme der Kosten ausmachen, ist die rechtswidrige Kostenschätzung potentiell geeignet, die Eintragungsberechtigten von einer Unterstützung des Volksbegehrens abzuhalten.

Das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ sieht sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in seiner Ansicht bestätigt, dass nur haushaltsrelevante Positionen in die amtliche Kostenschätzung einbezogen werden dürfen. Die Initiatoren hatten zunächst die Aufnahme der Mindereinnahmen der Werbewirtschaft beim Senat kritisiert und eine Nachbesserung gefordert. Da der Senat diese ablehnte, sah sich die Initiative nun gezwungen, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.

„Der Verfassungsgerichtshof hat dem Senat in Bezug auf die amtliche Kostenschätzung klare Grenzen gesetzt. Die Kostenschätzung darf nicht durch die Aufnahme rechtswidriger Positionen dazu benutzt werden, um mit überhöhten Kosten Stimmung gegen ein Volksbegehren zu machen.“

Fadi El-Ghazi – Rechtsanwalt und Vertrauensperson des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“

„Die vom Senat geschätzten Auswirkungen auf den Haushalt belaufen sich ab 2032 auf 48,5 Mio. Euro, was in etwa 0,1 Prozent des Landeshaushalts ausmacht. Das sollte es uns wert sein, denn die positiven Effekte des Gesetzes auf Mensch und Natur überwiegen bei Weitem die möglichen Einnahmen durch flackernde Werbemonitore.“

Sarah Mohs – Vertrauensperson des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“

Ziel der Initiative ist eine Reduzierung der Außenwerbung und ein Verbot von Werbemonitoren im öffentlichen Raum. Diese lenkten im Verkehr ab, seien Energiefresser und für die zunehmende Lichtverschmutzung verantwortlich. Werbung an Litfaßsäulen und Wartehäuschen der BVG wird es weiterhin geben. Zudem soll die Hälfte der Werbeflächen für Veranstaltungen und gemeinnützige Organisationen vorgehalten werden. Dies stelle aus Sicht der Initiative ein Förderprogramm für die Berliner Kultur dar.

Bereits 2018 sammelte die Initiative „Berlin Werbefrei“ mehr als 32.000 Unterschriften für ein Gesetz zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen (Werberegulierungsgesetz). Nach einem erfolgreichen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und mehrjähriger Prüfung des Gesetzentwurfs durch den Senat wurde im August 2025 die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht festgestellt. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD lehnt den Entwurf jedoch weiterhin ab.

„Die Initiative hat der Regierungskoalition bei den Gesprächen über eine Verhandlungslösung weitreichende Kompromisse angeboten. Die CDU hat aber darauf beharrt, dass flackernde Werbemonitore zum öffentlichen Raum gehören.“

Lisa Haußmann – Vertrauensperson des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“

Vom 9. Januar bis zum 8. Mai 2026 findet nun das Volksbegehren statt. Wenn 171.000 gültige Unterschriften zusammenkommen, kann die Bevölkerung zur Abgeordnetenhauswahl 2026 über das neue Werberegulierungsgesetz abstimmen.

Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 17. Dezember 2025

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Schlappe für den Senat vor dem Verfassungsgerichtshof

  • Verfassungsgerichtshof weist Vorlage des Senats betreffend das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ als unzulässig zurück
  • Initiative überarbeitet Gesetzentwurf, ohne Ziele des Volksbegehrens abzuschwächen

Berlin, 23.11.2020 – Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin weist die Vorlage des Senats als unzulässig zurück, nach der das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ gegen höherrangiges Recht verstieße.

Nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes wäre der Senat angesichts der hohen Bedeutung der Volksgesetzgebung nach der Verfassung von Berlin verpflichtet gewesen, der Trägerin des Volksbegehrens eine Nachbesserung des AntiKommG (Antikommodifizierungsgesetz) zu ermöglichen. Diese Möglichkeit hätte vor der Vorlage an den Verfassungsgerichtshof eingeräumt werden müssen.

Damit widerspricht der Verfassungsgerichtshof der Rechtsauffassung des Berliner Senats, wonach eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs der Initiative nicht möglich sei, da dieser gegen das sogenannte Koppelungsverbot bei Volksbegehren verstieße. Das Koppelungsverbot sieht vor, dass Regelungen ohne sachlichen Zusammenhang nicht in einem Volksbegehren zur gemeinsamen Abstimmung gestellt werden können. Der Senat hatte moniert, dass der Gesetzentwurf sowohl eine Beschränkung der Werbung im öffentlichen Raum als auch ein Verbot von Werbung in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Kitas und Schulen vorsieht.

Aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes kann den rechtlichen Bedenken des Senats, dass die vorgesehenen Beschränkungen von Werbeanlagen im öffentlichen Raum unverhältnismäßig in die Grundrechte von Grundstückseigentümern und Werbetreibenden eingreifen würden, mit einer Nachbesserung des Gesetzentwurfes begegnet werden.

Der Gesetzentwurf sieht neben einer deutlichen Reduzierung von Werbung im öffentlichen Raum insbesondere ein Verbot von digitalen Werbeanlagen vor. Digitale Werbeanlagen stellen nicht nur eine Gefahr für den Straßenverkehr dar, sondern haben einen enormen Energieverbrauch und sorgen für erhebliche Lichtverschmutzung. Eine digitale Werbeanlage im CLP-Format verbraucht jährlich in etwa 15.000 kWh. Dies entspricht dem Energieverbrauch von zehn Single-Haushalte. Hier können wir massiv Energie und Ressourcen einsparen und gewinnen ohne Wohstandsverzicht einen lebenswerten öffentlichen Raum.

Nach erfolgender erneuter Prüfung durch den Senat wird der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus beraten. Nimmt das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf nicht an, kommt es zum Volksbegehren. Für ein erfolgreiches Volksbegehren muss Berlin Werbefrei ca. 200.000 Unterschriften in vier Monaten sammeln. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kommt es schließlich zum Volksentscheid, mit dem die Berlinerinnen und Berliner über das Gesetzt abstimmen.

Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 18. November 2020

Vorlage des Senats an den Verfassungsgerichtshof

Stellungnahme Berlin Werbefrei an den Verfassungsgerichtshof

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