Amtliche Kostenschätzung zum Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ rechtswidrig | Gericht ordnet Senkung um 275 Mio. Euro an
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angeordnet, dass die amtliche Kostenschätzung zu dem am 09. Januar 2026 beginnenden Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ um 275 Mio. Euro zu korrigieren ist.
Der Verfassungsgerichtshof beanstandet die Einbeziehung der Mindereinnahmen der privaten Werbewirtschaft durch den Senat in die amtliche Kostenschätzung. Da die zu Unrecht aufgeführten Mindereinnahmen der Werbewirtschaft mehr als 80 Prozent der Gesamtsumme der Kosten ausmachen, ist die rechtswidrige Kostenschätzung potentiell geeignet, die Eintragungsberechtigten von einer Unterstützung des Volksbegehrens abzuhalten.
Das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ sieht sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in seiner Ansicht bestätigt, dass nur haushaltsrelevante Positionen in die amtliche Kostenschätzung einbezogen werden dürfen. Die Initiatoren hatten zunächst die Aufnahme der Mindereinnahmen der Werbewirtschaft beim Senat kritisiert und eine Nachbesserung gefordert. Da der Senat diese ablehnte, sah sich die Initiative nun gezwungen, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.
„Der Verfassungsgerichtshof hat dem Senat in Bezug auf die amtliche Kostenschätzung klare Grenzen gesetzt. Die Kostenschätzung darf nicht durch die Aufnahme rechtswidriger Positionen dazu benutzt werden, um mit überhöhten Kosten Stimmung gegen ein Volksbegehren zu machen.“
Fadi El-Ghazi – Rechtsanwalt und Vertrauensperson des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“
„Die vom Senat geschätzten Auswirkungen auf den Haushalt belaufen sich ab 2032 auf 48,5 Mio. Euro, was in etwa 0,1 Prozent des Landeshaushalts ausmacht. Das sollte es uns wert sein, denn die positiven Effekte des Gesetzes auf Mensch und Natur überwiegen bei Weitem die möglichen Einnahmen durch flackernde Werbemonitore.“
Sarah Mohs – Vertrauensperson des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“
Ziel der Initiative ist eine Reduzierung der Außenwerbung und ein Verbot von Werbemonitoren im öffentlichen Raum. Diese lenkten im Verkehr ab, seien Energiefresser und für die zunehmende Lichtverschmutzung verantwortlich. Werbung an Litfaßsäulen und Wartehäuschen der BVG wird es weiterhin geben. Zudem soll die Hälfte der Werbeflächen für Veranstaltungen und gemeinnützige Organisationen vorgehalten werden. Dies stelle aus Sicht der Initiative ein Förderprogramm für die Berliner Kultur dar.
Bereits 2018 sammelte die Initiative „Berlin Werbefrei“ mehr als 32.000 Unterschriften für ein Gesetz zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen (Werberegulierungsgesetz). Nach einem erfolgreichen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und mehrjähriger Prüfung des Gesetzentwurfs durch den Senat wurde im August 2025 die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht festgestellt. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD lehnt den Entwurf jedoch weiterhin ab.
„Die Initiative hat der Regierungskoalition bei den Gesprächen über eine Verhandlungslösung weitreichende Kompromisse angeboten. Die CDU hat aber darauf beharrt, dass flackernde Werbemonitore zum öffentlichen Raum gehören.“
Lisa Haußmann – Vertrauensperson des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“
Vom 9. Januar bis zum 8. Mai 2026 findet nun das Volksbegehren statt. Wenn 171.000 gültige Unterschriften zusammenkommen, kann die Bevölkerung zur Abgeordnetenhauswahl 2026 über das neue Werberegulierungsgesetz abstimmen.
Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 17. Dezember 2025
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