Öffentliche Einrichtungen

Werbung und Sponsoring in Schulen, Hochschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen

„Für viele Unternehmen sind Kinder und Jugendliche […] deshalb so attraktiv, weil sich die Produkt- und Geschmacksvorlieben aus der Kindheit häufig über Jahrzehnte halten. Denn Markenpräferenzen werden vor allem in jungen Jahren getroffen – und junge Zielgruppen stehen noch am Anfang einer langen Konsumentenkarriere“  Quelle: DSA_youngstar_Schulmarketing_2017_2018.pdf (S. 21)

Werbung und Sponsoring in Kitas, Schulen und Universitäten gefährden die Neutralität und Unabhängigkeit öffentlicher Bildungseinrichtungen.

Öffentliche Einrichtungen sind von Verfassungs wegen zur Neutralität verpflichtet. Die Zulassung von Werbung und Sponsoring in öffentlichen Einrichtungen kann die Neutralität des Staates tangieren und das Vertrauen der Bürger in seine Institutionen gefährden.

Werbung und Sponsoring an Schulen stellen sich als besonders problematisch dar, da Schulen einen besonderen Auftrag und eine andere Autorität als sonstige öffentliche Einrichtungen besitzen. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verlangt von den Schulen, die Schüler zu kritischem Denken anzuleiten und bei ihnen ein eigenes Urteilsvermögen auszubilden. Werbung und Sponsoring stehen einem kritischen Denken aber entgegen, wenn sie den Empfänger in eine Richtung lenken sollen, zum Beispiel zu Akzeptanz und Wohlwollen gegenüber einem Unternehmen. Erst mit fortgeschrittenem Alter bildet sich ein kritisches Urteilsvermögen heraus.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen für Werbung und Sponsoring in Schulen, Hochschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen vor:

  • Werbeverbot in Kitas, Schulen und Hochschulen
  • Sponsoring an Schulen ist zulässig, wenn eine Beeinflussung sowie der Anschein einer Einflussnahme auf Schule und Unterricht ausgeschlossen sind und der Grundsatz der Transparenz gewahrt wird
  • Sponsoring an Hochschulen ist zulässig, wenn eine Beeinflussung von Forschung, Lehre und Studium ausgeschlossen ist und der Grundsatz der Transparenz gewahrt wird