Amtliche Kostenschätzung zum Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ rechtswidrig | Gericht ordnet Senkung um 275 Mio. Euro an
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin angeordnet, dass die amtliche Kostenschätzung zu dem am 09. Januar 2026 beginnenden Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ um 275 Mio. Euro zu korrigieren ist.
Der Verfassungsgerichtshof beanstandet die Einbeziehung der Mindereinnahmen der privaten Werbewirtschaft durch den Senat in die amtliche Kostenschätzung. Da die zu Unrecht aufgeführten Mindereinnahmen der Werbewirtschaft mehr als 80 Prozent der Gesamtsumme der Kosten ausmachen, ist die rechtswidrige Kostenschätzung potentiell geeignet, die Eintragungsberechtigten von einer Unterstützung des Volksbegehrens abzuhalten.
Berlin Werbefrei sieht sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in seiner Ansicht bestätigt, dass nur haushaltsrelevante Positionen in die amtliche Kostenschätzung einbezogen werden dürfen. Berlin Werbefrei hatte zunächst die Aufnahme der Mindereinnahmen der Werbewirtschaft beim Senat kritisiert und eine Nachbesserung gefordert. Da der Senat diese ablehnte, sah sich die Initiative gezwungen, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.
Der Verfassungsgerichtshof hat dem Senat in Bezug auf die amtliche Kostenschätzung nunmehr klare Grenzen gesetzt. Die Kostenschätzung darf nicht durch die Aufnahme rechtswidriger Positionen dazu benutzt werden, um mit überhöhten Kosten Stimmung gegen ein Volksbegehren zu machen.
Die vom Senat geschätzten Auswirkungen auf den Haushalt belaufen sich ab 2032 auf 48,5 Mio. Euro, was in etwa 0,1 Prozent des Landeshaushalts ausmacht. Das sollte es uns wert sein, denn die positiven Effekte des Gesetzes auf Mensch und Natur überwiegen bei Weitem die möglichen Einnahmen durch flackernde Werbemonitore und führen zu Einsparungen in anderen Bereichen.
Vom 9. Januar bis zum 8. Mai 2026 findet nun das Volksbegehren statt. Wenn 171.000 gültige Unterschriften zusammenkommen, kann die Bevölkerung zur Abgeordnetenhauswahl 2026 über das neue Werberegulierungsgesetz abstimmen.
Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 17. Dezember 2025