Hamburg Werbefrei gewinnt vor dem Verfassungsgericht

Das Landesverfassungsgericht hat den Antrag des Hamburgischen Senats auf Nichtdurchführung des Volksbegehrens in allen wesentlichen Punkten zurückgewiesen. Der Gesetzentwurf der Initiative ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Im kommenden Jahr geht es also noch mal raus auf die Straße, um erneut Unterschriften zu sammeln.

Alle Infos unter: https://www.hamburg-werbefrei.de

Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist wegweisend

Die Entscheidung stellt klar, dass der Gesetzentwurf nicht gegen die Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit oder die Eigentumsgarantie verstößt. Auch hinsichtlich des generellen Verbots digitaler Werbeanlagen im öffentlichen Raum bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wegweisend und stärkt auch Berlin Werbefrei in der Auseinandersetzung mit dem Senat den Rücken.

Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichtes vom 06. September 2024