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Vom 9. Januar bis zum 8. Mai 2026 wollen wir mit Euch 250.000 Unterschriften sammeln, damit es bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 zur Abstimmung über das neue Werberegulierungsgesetz kommt.

Berlin Werbefrei – Werbemonitore abschalten

Werbung ist allgegenwärtig und im öffentlichen Raum unausweichlich. Besonders störend sind Werbemonitore mit  animierten und bewegten Inhalten. Denn bewegte Bilder an der Peripherie unseres Gesichtsfeldes erregen automatisch unsere Aufmerksamkeit und lösen ein erhöhtes Maß an Wachsamkeit und Stress aus, wodurch die Speicherung der Werbebotschaft gefördert wird.


„Diese Art der Kommunikation im öffentlichen Raum kann nicht überhört oder abgeschaltet werden. Verankern Sie Werbebotschaften im Kopf der Konsumenten. […] Die prominent platzierten Außenwerbeflächen sind ein Blickfang und werden von den Menschen immer wahrgenommen, bewusst oder unbewusst.“ (Quelle: www.crossvertise.com/aussenwerbung/aussenwerbung-trifft-jeden)



DAS KOMMT WEG
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Ziele des Volksbegehrens
  • Reduzierung der Anzahl von Werbeanlagen im öffentlichen Raum
  • Grundsätzliches Verbot von Werbemonitoren, Wechsellichtanlagen und Baugerüstwerbung
  • Gestalterische Vorgaben für Werbeanlagen zwecks Vermeidung von optischer Dominanz im Stadtbild
  • Mehr Sichtbarkeit für Veranstaltungen sowie Kultur, Sport und Soziales

DAS BLEIBT
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Es werden sich neue Perspektiven auf unsere Stadt eröffnen. Der Blick wird frei auf Gebäude, Grünflächen oder einfach den Himmel über Berlin.

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Der öffentliche Raum ist das Wohnzimmer der Gesellschaft. Ein Stadtraum mit dem sich die Menschen identifizieren, wird auch mehr wertgeschätzt. Weniger Werbung macht Orte authentischer und individueller. Die Aufenthaltsqualität nimmt zu.

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Meinungsmacht

„Denn als wahres Massenmedium spannt sie ein Netz von mehreren hunderttausend Out of Home-Werbeträgern über ganz Deutschland. Auf Straßen und Plätzen der Städte, entlang der Autobahnen, an Bahnhöfen, Flughäfen sowie im Linien-, Nah- und Fernverkehr steht sie im permanenten Kontakt mit der Bevölkerung. Immer, überall, 24 Stunden an jedem Tag des Jahres, unausweichlich, unübersehbar.“ (Quelle: Fachverband Außenwerbung www.faw-ev.de)

Außenwerbeunternehmen wie STRÖER oder WallDecaux haben eine marktbeherrschende Stellung. Sie bestimmen darüber, welche (Falsch-) Informationen wir im öffentlichen Raum zu sehen bekommen und tracken uns auf Schritt und Tritt. Über ihre digitalen Werbemonitore haben sie massiven Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung.


Umwelt und Klima

Beleuchtete, hinterleuchtete und digitale Werbeanlagen sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur verantwortlich. Die Folgen von künstlichem Licht am Abend und bei Nacht reichen von Schlafstörungen bis zu schwerwiegenden Stoffwechselerkrankungen. Bei Insekten und Vögeln werden das Paarungs- und Wanderverhalten sowie die Nahrungssuche nachhaltig gestört, was schließlich zu einer Verminderung der Artenvielfalt führt.

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Digitale Werbemonitore haben einen enormen Energieverbrauch. Eine beidseitig betriebene digitale Werbeanlage im CityLightPoster-Format (ca. 2 qm Werbefläche) hat bei einem durchgängigen Betrieb einen jährlichen Energieverbrauch von etwa 15.000 kWh. Dies entspricht dem jährlichen Verbrauch von etwa zehn Einpersonenhaushalten á 1.500 kWh. Oder plastisch ausgedrückt: Eine digitale Werbeanlage verbraucht genauso viel Energie wie 100 Kühlschränke im Jahr.


Verkehrssicherheit

Werbeanlagen konkurrieren mit Verkehrsschildern und Ampeln um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Nach einer Studie des Werbeunternehmens WallDecaux beträgt die Fixierungsdauer von Autofahrern bei analogen Werbeanlagen 1,85 Sekunden und bei digitalen Werbemonitoren 2,38 Sekunden. Bei einer innerstädtischen Geschwindigkeit von 50 km/h legt ein Fahrzeug in 2,38 Sekunden 33 Meter zurück.

Die Fixierungsdauer, die WallDecaux als Argument zur Vermarktung seiner Werbemonitore anführt, stellt ein Sicherheitsrisiko im Verkehr dar.


Ruhe

Werbemonitore verursachen optischen Lärm. Reizüberflutung trifft besonders neurodivergente Menschen. Dies kann zu massivem Stress und Überforderung führen. Neben unseren ganzen Displays im Alltag brauchen wir nicht auch noch Werbedisplays im Stadtraum.


Werbefrei, aber mit Ausnahmen

Litfaßsäulen, Plakatflächen und Werbeflächen an Wartehäuschen der BVG wird es weiter geben. Veranstaltungen sowie Kultur, Sport und Soziales erhalten durch eine Vorgabe zur Flächennutzung der Werbeanlagen mehr Sichtbarkeit. Gemeinnützige Vereine und die lokale Kulturwirtschaft werden dadurch gestärkt.

Nach dem Gesetzentwurf sind unter anderem folgende Werbeanlagen zugelassen:

  • Werbeanlagen an der Stätte der Leistung (z.B. Geschäfte)
  • Werbeanlagen auf Sportanlagen, Versammlungsstätten und auf Ausstellungs- und Messegeländen, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken
  • temporäre Werbeanlagen auf Veranstaltungen, insbesondere Kultur- und Sportveranstaltungen, sowie Messen, Schaustellungen und Feiern
  • Werbeanlagen mit einer maximalen Höhe von fünf Metern über der Geländeoberfläche für wechselnde Inhalte  im maximalen Bogenformat 4/1 (1.185 x 1.750 mm) an nicht hinterleuchteten oder bewegten
    1. Flächen an Haltestellen und Bahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs,
    2. Säulen (Allgemeinanschlag),
    3. Flächen an Bauzäunen, unter Brücken und in Tunneln,
    4. Flächen an öffentlichen Sanitäreinrichtungen,
    5. einzelnen Flächen mit einer maximalen Werbefläche von zehn Quadratmetern ausschließlich auf privatem Grund.

Die Hälfte der Werbefläche einer Werbeanlage, die sich auf öffentlichem Grund befindet, ist für Werbung für Veranstaltungen sowie für Werbung von steuerbegünstigten Organisationen zu nutzen.


Öffentliche Einrichtungen

Werbung und Sponsoring in Kitas, Schulen und Universitäten gefährden die Neutralität und Unabhängigkeit öffentlicher Bildungseinrichtungen. Die Grenzen zwischen wirtschaftlichen Interessen und Bildungsauftrag verschwimmen. Der Gesetzentwurf sieht daher ein Werbeverbot in Kitas und Schulen vor. Sponsoring ist dann erlaubt, wenn eine Beeinflussung ausgeschlossen ist und der Grundsatz der Transparenz gewahrt wird.


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